05-01-2022 13:30 via touristik-aktuell.de

Reisegutscheine: Musterbrief zur Erstattung

Die Uhr tickt: Noch bis zum 14. Januar 2022 haben Pauschalreiseveranstalter Zeit, ihren Kunden das Geld für nicht eingelöste Reisegutscheine zurückzuzahlen. Diese Gutscheine hatten viele Reiseveranstalter zu Beginn der Pandemie ausgestellt, um einen finanziellen Einbruch oder gar eine Insolvenz zu vermeiden. 
Wichtig: Die Frist gilt nur für Gutscheine auf Pauschalreisen, die vor dem 8. März 2020 gebucht und nicht bis spätestens 31. Dezember 2021 eingelöst
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