Kurzarbeitergeld: Vereinfachter Zugang verlängert
Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld kann bis Mitte 2023 verlängert werden. Die Voraussetzungen dafür hat nun der Bundestag vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession mit einem neuen Gesetz geschaffen. Das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (DPA).
So ist es weiterhin ausreichend, wenn zehn Prozent statt normalerweise ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb von Kurzarbeit betroffen sind.
Der vereinfachte Zugang war anlässlich der Corona-Pandemie beschlosse
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