Kartellamt: DB muss Online-Plattformen Provision zahlen
Die Geschäftspraktiken der Deutschen Bahn im Vertrieb über Verkehrsportale im Internet verstoßen nach Ansicht des Bundeskartellamts gegen das Wettbewerbsrecht. Die DB missbrauche ihre Marktmacht und „nutzt ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken“, heißt es in einer Entscheidung der Kartellwächter. Daher sei dem Konzern auferlegt word
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