12-01-2023 14:13 via touristik-aktuell.de

EUgH: Veranstalter müssen für Corona-Mängel zahlen

Pauschalreisende, deren Urlaub durch Corona-Maßnahmen beeinträchtigt wurde, können grundsätzlich Geld vom Reiseveranstalter zurückverlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag entschieden. (Aktenzeichen C-396/21). Im konkreten Fall hatten zwei Reisende gegen den Münchner Veranstalter FTI geklagt, da während ihrer zweiwöchigen Gran-Canaria-Reise ab dem 13. März 2020 aufgrund von Corona-Maßnahmen Strände gesperrt u
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