31-08-2022 13:20 via touristik-aktuell.de

Einstweilige Verfügung gegen Brussels

Wegen schlechter Erreichbarkeit hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Lufthansa-Tochter Brussels Airlines erlassen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherschützer verweisen in einer Mitteilung auf einen chaotischen Sommer an deutschen Flughäfen mit zahlreichen Flugausfällen. Zahlreiche Kunden hätten Ansprüche auf Erstattung und Entschädigung, doch funktioniere die Kontaktaufnahme mit der Airline nicht immer. &
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