DRV: Webinar zu Schlussabrechnung der Ü-Hilfen
Wie bekannt, müssen Unternehmen wie etwa Reisebüros, die von der Bundesregierung Überbrückungshilfen erhalten haben, bis Ende des Jahres eine Schlussabrechnung einreichen. Im ersten Schritt betrifft dies die Überbrückungshilfen I bis II sowie die November- und Dezemberhilfen.
Was dafür genau benötigt wird, erklärt Experte Michael Althoff in einem Web-Seminar vom DRV. Er behandelt unter anderem folgende Themen: Aufteilung der Schlussabrechnung auf Pake
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