DRV übt Kritik an Ü IV
Der Deutsche Reiseverband (DRV) übt harsche Kritik an den Bedingungen für die Überbrückungshilfe IV. Diesen zufolge sollen ausgefallene Margen und Provisionen für Corona-bedingt abgesagte Reisen nur noch dann geltend gemacht werden können, wenn die Urlauber vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind. „Hier werde die aktuell schwelende Debatte um eine allgemeine Impfpflicht auf dem Rücken der Reisebüros und Reiseveranstalter ausgetragen, die
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