20-11-2025 14:00 via touristik-aktuell.de

Beratungspflicht: Gericht entscheidet pro Reisebüro

Ein Reisebüro in Deutschland ist nicht verpflichtet, Kunden vor einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters zu warnen – außer bei konkreten Hinweisen auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit. Das entschied das Amtsgericht Nordhorn am Donnerstag.
Ein Kunde hatte im März 2024 über ein Reisebüro eine Venedig-Reise gebucht und 1.602 Euro bezahlt. Veranstalter war FTI. Das Reisebüro wies ihn darauf hin, dass es sich nicht um eine Pauschalreise handelte
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