Ü IV: Weitere Anträge können gestellt werden
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Antragstellung für die verlängerte Überbrückungshilfe IV freigeschaltet. Seit Freitag (1. April) können von der Corona-Pandemie stark beeinträchtige Unternehmen Anträge für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Die Antragsfrist endet am 15. Juni dieses Jahres.Unternehmen, die die finanzielle Hilfe bereits für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben, jedoch weitere Hilfe benötigen
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