POL-HAM: Urteil zur Aufbewahrung von Schusswaffen und Schlüssel des Waffenschrankes
Polizeipräsidium Hamm [Newsroom]
Hamm (ots) - Das OVG NRW hat mit dem rechtskräftigen Urteil vom 23.10.2023 eine Konkretisierung der gesetzlichen Vorschriften für die sichere Aufbewahrung von Schlüsseln für Waffenschränke mit Schlüsselschloss erlassen. Diese Konkretisierung ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Polizeipräsidium Hamm, übermittelt durch news aktuell
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