Eigene E-Commerce-Abteilung: Bundeskartellamt nimmt Amazon stärker ins Visier
Kartellrecht Eigene E-Commerce-Abteilung: Bundeskartellamt nimmt Amazon stärker ins Visier Eventuell wettbewerbswidriges Fehlverhalten von Amazon und anderen Online-Marktplätzen soll künftig gezielter untersucht und sanktioniert werden. Zu diesem Zweck hat das Bundeskartellamt eine Schwerpunktabteilung E-Commerce ins Leben gerufen.
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