13-12-2018 10:30 via manager-magazin.de

Zwangsbeiträge für die Öffentlich-Rechtlichen: Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtmäßig

Sieg für ARD, ZDF und Deutschlandradio: Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro, der pro Wohnung oder Haus in Deutschland gezahlt werden muss, ist keine staatliche Beihilfe und verstößt damit nicht gegen das EU-Recht. Zu diesem Urteil ist der Europäische Gerichtshof am Donnerstag gekommen. Zuvor hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt.
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