Barrierefreiheit im Netz: Inklusion für digitale Dienste
Ab Mitte 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss seine Prozesse auf Barrierefreiheit und Inklusivität überprüfen – dazu zählen auch Kunden-Onboardings. Dabei sind nicht alle Prozesse den neuen EU-Standards gewachsen.
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