12-01-2017 04:42 via t-online.de

Immobilien: Eigentümer können Einsicht in Verwaltungsunterlagen fordern - t-online.de

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Immobilien: Eigentümer können Einsicht in Verwaltungsunterlagen fordern
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Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wohnungseigentümer haben das Recht, ihre Verwaltung zu überprüfen. Dazu können sie auch Einsicht in die relevanten Verwaltungsunterlagen nehmen. Betriebsnebenkosten: Worauf Mieter achten sollten · Makler-Codes: So ...und weitere »
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