03-08-2020 10:13 via mittelstand-nachrichten.de

Vermögenswirksame Leistungen als Bausparvertrag noch zeitgemäß?

Gummersbach – Als Arbeitgeber ist es immer gut, wenn man seinen Mitarbeitern noch zum vereinbarten Bruttogehalt noch das ein oder andere “Zückerchen” in Form von vermögenswirksamen Leistungen (VL), betrieblicher Altersvorsorge (bAV), oder Gesundheitsleistungen wie der Kostenübernahme der Fitnessstudiogebühren anbietet. Aufgrund sehr niedriger Zinsen auf dem Geldmarkt stellt sich heute jedoch die Frage, ob ein Bausparvertrag noch zeitgemäß ist. Das
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