03-03-2020 16:09 via mittelstand-nachrichten.de

Inkasso-Forderung aus dem EU-Ausland

Kehl – Empfänger von Inkassoschreiben sollten zunächst ruhig bleiben und nicht in Panik verfallen. Anschließend ist zu prüfen, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Bei berechtigten Forderungen: Verbraucher sollten prüfen, ob tatsächlich ein Zahlungsverzug vorliegt. Wer nicht in Verzug ist, sollte nur die Hauptforderung begleichen und den Inkassogebühren schriftlich widersprechen. Ist man im Zahlungsverzug, sollte die Hauptforderung bezahlt und ggf
Weiterlesen »