25-02-2020 11:47 via mittelstand-nachrichten.de

Erbrecht – Abkömmlinge im Testament

Verwendet ein Ehepaar in seinem gemeinsamen Testament den Begriff „unsere gemeinsamen Abkömmlinge“, so sind damit nicht nur seine Kinder gemeint, sondern auch die Enkel und Urenkel, wenn vorhanden. Dies geht laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Worum ging es bei Gericht?
Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches, notarielles Ehegattentestament aufgesetzt. Darin setzten sich beide gegenseitig
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