BGH-Urteil zur Verjährung im Dieselskandal
Potsdam – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell verkündet, dass die Rechte von einigen PKW-Haltern im VW-Abgasskandal bereits 2019 verjährt sind. “Die Rechtsauslegung des BGH ist keineswegs verbraucherfreundlich. Das Urteil gilt jedoch nicht für sämtliche Halter manipulierter VW-Fahrzeuge. Der VW-Abgasskandal ist noch längst nicht beendet”, meint der Rechtsanwalt Claus Goldenstein. Er ist Inhaber der Kanzlei Goldenstein, die mehr als 24.600 Mandanten
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