02-12-2016 10:02 via gastronomie-hotellerie.com

Bitte keinen Ärger mit der Weihnachtsfeier

Düsseldorf - Alle Jahre wieder… Die Weihnachtsfeier im Betrieb soll bitte keine Nachwirkungen haben. Was man unbedingt vermeiden sollte haben die Rechtsexperten von Arag zusammengetragen.
Szenenfoto: „Office Christmas Party“/Constantin Film VerleihZu viel Glühwein kann doppelt schaden Gehört der Besuch des Weihnachtsmarktes zum offiziellen Teil einer betrieblichen Weihnachtsfeier, dann sind Unfälle durch die Berufsgenossenschaften versichert. Das gilt
Weiterlesen »