21-02-2017 09:51 via gastronomie-hotellerie.com

Hersteller haftet, wenn das Wlan gehackt wird

Düsseldorf - Wer bei seinem Telefonanbieter einen Wlan-Router bestellt, ist nach Auskunft der Arag-Experten nicht dazu verpflichtet, die werkseitige Verschlüsselung des Gerätes zu ändern. Man darf vielmehr davon ausgehen, dass der vom Hersteller vergebene Code den Router sicher verschlüsselt, sofern es sich dabei um einen individuell für das Gerät vergbenen Code handelt. 
Foto: Bykst/PixabayIn einem konkreten Fall sollte eine Wlan-Nutzerin 750 Euro Abmahnk
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