24-07-2024 15:00 via ahgz.de

Corona-Hilfen : Was bei der Rückzahlung zu beachten ist

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und bis 30. September eine Schlussabrechnung einreichen – 300.000 Schlussabrechnungen fehlen.
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