Tornos-Busse wegen Verstössen bei Rechnungslegung rechtskräftig
Tornos muss eine Busse wegen der Verletzung von Rechnungslegungsvorschriften definitiv zahlen. Laut der Regulierungsstelle der Schweizer Börse SIX wurde die Beschwerde des Unternehmens gegen den Entscheid durch das Bundesgericht abgewiesen.
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