ROUNDUP: Hartz IV oder ein großes Haus? Verfassungsgericht bestätigt Praxis
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kein Hartz IV bei (zu) großem Haus: Vorgaben zur maximalen Größe von Wohneigentum für Empfänger solcher staatlichen Leistungen sind laut dem Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das gilt auch, wenn in einer Wohnung oder einem Haus einst eine ganze Familie wohnte - die Kinder aber inzwischen ausgezogen sind.
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