Bundesrat verzichtet auf dringliches Gasversorgungsgesetz
Schweizer Gasnetzbetreiber müssen auch für den nächsten Winter für den Fall eines Versorgungsengpasses eine Reserve mit Gas anlegen. Der Bundesrat setzt zu deren Umsetzung weiterhin auf eine entsprechende Verordnung. Auf ein dringliches Bundesgesetz verzichtet er.
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