Schonvermögen verdoppelt
DIBDeutsches Institut für Bestattungskultur GmbH [Newsroom]
Bad Wildungen (ots) - Mit Inkrafttreten des Bürgergeld-Gesetzes wurde auch der Vermögensschonbetrag gemäß der Verordnung zur Durchführung des § 90 Absatz 2 Nummer 9 SGB XII von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt. Für den Fall, dass ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: DIBDeutsches Institut für Bestattungskultur GmbH, übermittelt durch news aktuell
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