Offene Rechnungen aus 2023 verjähren am 31. Dezember 2026
Mahnbescheid.de [Newsroom]
Berlin (ots) - Eine Mahnung hält die Frist nicht an. Wer eine Forderung aus dem Jahr 2023 noch durchsetzen will, braucht bis Jahresende einen Schritt, den das Gesetz als Hemmung oder Neubeginn der Verjährung anerkennt. Für viele Gläubiger endet ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Mahnbescheid.de, übermittelt durch news aktuell
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