21-06-2024 13:11 via presseportal.de

E-Rezept: DAV vereinbart Friedenspflicht mit Krankenkassen

ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände [Newsroom]
Berlin (ots) - Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Retaxationen (Rechnungskürzungen) von Krankenkassen bei Apotheken führen. Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
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