E-Rezept: DAV vereinbart Friedenspflicht mit Krankenkassen
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände [Newsroom]
Berlin (ots) - Fehlerhafte oder fehlende Angaben auf E-Rezepten sollen künftig nicht mehr zu Retaxationen (Rechnungskürzungen) von Krankenkassen bei Apotheken führen. Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend seit 1. Januar 2024 und zunächst bis ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Weiterlesen »