Außergerichtliche Scheidung: EU-weite Anerkennung
Deutscher Anwaltverein [Newsroom]
Berlin (ots) - Eine Scheidung in einem EU-Mitgliedsstaat in einem außergerichtlichen Verfahren muss in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof klar. 2013 hatte das Paar geheiratet. Die Frau hatte die ... Lesen Sie hier weiter...Original-Content von: Deutscher Anwaltverein, übermittelt durch news aktuell
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