Urteil: Käufer darf E-Auto wegen zu geringer Reichweite zurückgeben
Wenn ein Elektroauto die versprochene Reichweite deutlich verfehlt, kann das unter bestimmten Umständen einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen – der Käufer kann das Fahrzeug dann zurückgeben. Das hat das Landgericht Wuppertal entschieden (Az.: 10 O 282/23).
Im vorliegenden Fall hatte ein E-Auto unter WLTP-Bedingungen nur eine Reichweite von 282 Kilometern statt der versprochenen 332 bis 341 Kilometern erzielt. Somit betrug die Abweichung zu den Herstellerangaben
Weiterlesen »