HDE begrüßt EuGH-Entscheidung zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren
Der Handelsverband Deutschland (HDE) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Preisauszeichnung pfandpflichtiger Waren. Der EuGH hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass eine Sicherheitsleistung, wie beispielsweise das Flaschenpfand, bei der Preisauszeichnung im Einzelhandel nicht in den Gesamtpreis einbezogen werden muss. Vielmehr kann diese Leistung separat neben dem Preis für die Ware ausgewiesen werden, wie in Deutschland marktüblich
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