Bundesfinanzhof: Keine Steuerrückzahlung für Cum-Ex
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ausländische Kapitalanleger haben bei den mittlerweile verbotenen Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen. Das entschied der Bundesfinanzhof in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.Im konkreten...
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