15-03-2022 14:27 via finanzen.net

Bundesfinanzhof erklärt Cum-Ex-Geschäfte für unzulässig

München (Reuters) - Der Bundesfinanzhof hält Cum-Ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig.Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück,...
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