Bundesfinanzhof erklärt Cum-Ex-Geschäfte für unzulässig
München (Reuters) - Der Bundesfinanzhof hält Cum-Ex-Geschäfte mit Dividendentiteln auch steuerrechtlich für unzulässig.Das höchste deutsche Steuergericht wies in dem lange erwarteten Urteil die Revision eines US-Pensionsfonds zurück,...
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