Vermieter dürfen Glasfaser-Ausbau stoppen
Ein neues Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe stärkt die Rechte von Hauseigentümern beim Glasfaserausbau. Demnach dürfen Telekommunikationsunternehmen nicht ohne Weiteres neue Leitungen in Mietshäusern verlegen – selbst dann nicht, wenn einzelne Mieter einen Glasfaseranschluss bestellt haben.
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