IP-Adressen x Quick Freeze: Bundesregierung beschließt neue Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung hat sich im Kabinett auf eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung verständigt. Neben der dreimonatigen Speicherfrist für IP-Adressen sieht die Regelung auch ein Quick-Freeze-Verfahren vor.
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