IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht
Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.
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