Glasfaserausbau: Telekom muss Leerrohre für Wettbewerber öffnen
Wettbewerber erhalten mehr Planungssicherheit beim Ausbau eigener Glasfasernetze: Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Bedingungen für den Zugang zu Leerrohren und Masten der Telekom festgelegt. Der neue Zugangsvertrag gilt mindestens fünf Jahre.
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