Glasfaseranschluss: 2-jährige Vertragslaufzeit beginnt nicht erst bei Freischaltung
Die maximal 2-jährige Vertragslaufzeit bei neuen Glasfaseranschlüssen beginnt nicht erst mit der Freischaltung des Anschlusses durch den Anbieter, sondern mit Vertragsabschluss – oft also schon an der Haustür lange vor dem Ausbau des Glasfasernetzes. Dies hat ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bestätigt.
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