Datenschutzbeauftragter: Telegram verstößt gegen DSGVO
Die Betreiber des Messaging-Dienstes Telegram verstoßen nicht nur gegen das NetzDG, sondern auch gegen die DSGVO. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls das Büro des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber.
Weiterlesen »