Steuertipp: Unterhalt muss Bafög-Höhe übersteigen, damit Eltern ihn von der Steuer absetzen können
Machen Eltern Unterhalt steuerlich geltend, sind Ausbildungskosten voll gegenzurechnen. Negative Einkünfte des Kindes werden nur mit einer kleinen Pauschale berücksichtigt.
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