Seit dem 1. August gilt der Ganztagsanspruch für Erstklässler
Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Ausbau soll Familien entlasten und mehr Bildungs- und Teilhabe-Chancen schaffen, stellt Schulen und Kommunen aber auch vor Herausforderungen.
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