Arbeitszeit von Lehrkräften: Warum eigenständig geleistete Mehrarbeit nicht bezahlt wird
Ein Schulleiter aus Niedersachsen hat keinen Anspruch auf finanziellen Ausgleich für Arbeitsstunden, die er zusätzlich zu seiner regulären Dienstzeit geleistet hat. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass eigenverantwortlich verlängerte Arbeitszeiten nicht automatisch als ausgleichspflichtige Zuvielarbeit gelten.
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