17-10-2022 12:50 via baulinks.de

Unbewohnbar wegen Rattenbefall aufgrund baulicher Mängel

Wenn ein Mietshaus wegen baulicher Mängel von Ratten heimgesucht wird, dann können die Behörden die Nutzung des Objekts untersagen. Dabei kommt es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern nicht darauf an, ob die Schuld beim Vermieter liegt.
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