Pflicht: Aktive Trocknung von Bodenkonstruktionen nach einem Wasserschaden
Nach einem Wasserschaden sollte so schnell wie möglich mit der Trocknung begonnen werden, damit u.a. Schimmel keine Chance hat - unabhängig davon, ob der Schaden durch eine defekte Wasserleitung oder ein undichtes Haushaltsgerät verursacht wurde.
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