13-02-2022 17:55 via baulinks.de

Neue Regeln für Schornsteine in Wohnhäusern

Mit Inkrafttreten des §19 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) im Januar 2022 muss nun die Mündung eines neu errich­te­ten bzw. nachträglich gebauten Schornsteins den Dachfirst grund­sätz­lich um mindestens 40 cm überragen.
Weiterlesen »