11-01-2023 18:35 via baulinks.de

Legionellen vs. DSGVO: WEG-Verwalter darf Namen nennen

Wenn ein Verwalter nach einem Legionellenbefall im betreuten Objekt in einer Einladung zur Eigentümerversammlung den Namen der betroffenen Partei nennt, dann verstößt er damit nicht gegen die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.
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