24-03-2017 16:18 via aerztezeitung.de

Bundesgerichtshof: Wille des Patienten ernst nehmen!

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ist gerichtlichem Widerstand gegen den in einer Patientenverfügung erklärten Sterbewillen entgegengetreten. Dieser sei ernst zu nehmen, das Gegenteil nicht durch Überinterpretation hineinzulesen.
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