29-09-2026 10:45 via finanznachrichten.de

Offene Rechnungen aus 2023 verjähren am 31. Dezember 2026

Berlin (ots) - Eine Mahnung hält die Frist nicht an. Wer eine Forderung aus dem Jahr 2023 noch durchsetzen will, braucht bis Jahresende einen Schritt, den das Gesetz als Hemmung oder Neubeginn der ...
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