KORREKTUR/Stromnetz-Sabotage: Haftbefehl soll verkündet werden
(Der Satz "Die Behörde in Cottbus hatte den Haftbefehl erlassen" ist falsch. Die Staatsanwaltschaft kann den Haftbefehl nur beantragen. Der Satz wurde entsprechend angepasst.) COTTBUS (dpa-AFX) - ...
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